Erwägungsgrund 8 32020D0272BESCHLUSS (EU) 2020/272 DES RATES vom 20. Februar 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2020-2026)
Daher sollte das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, bis die für ihr Inkrafttreten erforderlichen…
Erwägungsgrund 6 32021D0793BESCHLUSS (EU) 2021/793 DES RATES vom 26. März 2021 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Daher sollten das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, bis die für ihr Inkrafttreten erforderlichen…
Erwägungsgrund 4 32008D0127BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2007 über die vorläufige Anwendung des Protokolls Nr. 8 zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Montenegros an den Programmen der Gemeinschaft (2008/127/EG)
Daher ist die vorläufige Anwendung des Protokolls Nr. 8 zum Abkommen bis zum Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Verfahren…
Erwägungsgrund 8 32017D0075BESCHLUSS (EU) 2017/75 DES RATES vom 21. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0343BESCHLUSS DES RATES vom 24. März 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und der drei dazugehörigen Vereinbarungen (2014/343/EU)
Das Abkommen und die dazugehörigen Protokolle sollten unterzeichnet und bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt…
Erwägungsgrund 4 32017D1368BESCHLUSS (EU) 2017/1368 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Dritten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte vorläufig angewendet werden, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind. —