Erwägungsgrund 8 32021D2136
Diese Unterstützungsmaßnahme wird unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509 des Rates gemäß den Vorschriften zur Ausführung der im Rahmen des EFF finanzierten Einnahmen und Ausgaben und im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates durchgeführt.