Erwägungsgrund 3 32021D2138
Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hat angesichts der Verzögerungen bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/2011 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine Verlängerung der Durchführungsfrist des Beschlusses (GASP) 2018/2011 um sieben Monate — bis zum 31. Oktober 2022 — beantragt.