Erwägungsgrund 4 32021D2138
Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/2011 genannten Tätigkeiten können bis zum 31. Oktober 2022 ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel fortgesetzt werden.
Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/2011 genannten Tätigkeiten können bis zum 31. Oktober 2022 ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel fortgesetzt werden.