Erwägungsgrund 2 32021D2138BESCHLUSS (GASP) 2021/2138 DES RATES vom 2. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2011 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit
In dem Beschluss (GASP) 2018/2011 ist für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der in…
Erwägungsgrund 2 32021D0919BESCHLUSS (GASP) 2021/919 DES RATES vom 7. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 des Rates über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
In dem Beschluss (GASP) 2018/1939 ist für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des…
Erwägungsgrund 2 32021D1693BESCHLUSS (GASP) 2021/1693 DES RATES vom 21. September 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2010 zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“)
In dem Beschluss (GASP) 2018/2010 ist für die Durchführung der in Artikel 1 des genannten Beschlusses genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36…
Erwägungsgrund 2 32019D2113BESCHLUSS (GASP) 2019/2113 DES RATES vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2356 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit
In dem Beschluss (GASP) 2016/2356 ist für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des…
Erwägungsgrund 2 32022D0753BESCHLUSS (GASP) 2022/753 DES RATES vom 16. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/938 zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses mit dem Ziel der Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten
Im Beschluss (GASP) 2019/938 war für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3…
Erwägungsgrund 2 32022D0848BESCHLUSS (GASP) 2022/848 DES RATES vom 30. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1464 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen
Der Beschluss (GASP) 2020/1464 sieht für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten einen Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab dem Abschluss des in Artikel 3…