Beschluss (GASP) 2021/2161 des Rates vom 6. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Der Rat hat am 19. November 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1788 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32021D2161
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