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Angesichts der internationalen Dimension und der Tragweite der Tätigkeiten der Wagner Group sowie ihrer destabilisierenden Wirkung in diesen Ländern ist die Union der Auffassung, dass die Handlungen der Wagner Group die in Artikel 21 EUV verankerten Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik untergraben, insbesondere das Ziel gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b EUV, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts zu festigen und zu fördern.
die Werte, Grundsätze und grundlegenden Interessen der Union weltweit zu schützen und zu fördern, um die Ziele und Grundsätze des auswärtigen Handelns der…
Mit diesen gezielten restriktiven Maßnahmen werden Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union…
Mit diesen gezielten restriktiven Maßnahmen werden die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 EUV umgesetzt werden und sie werden…
Bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene will die Union den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und…
Die Union sollte ihre Werte und Interessen weltweit schützen und fördern, um die Ziele und Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union, wie sie in Artikel 3…
Nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verfolgt die Union mit ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.