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Angesichts der internationalen Dimension und der Tragweite der Tätigkeiten der Wagner Group sowie ihrer destabilisierenden Wirkung in diesen Ländern ist die Union der Auffassung, dass die Handlungen der Wagner Group die in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik untergraben, insbesondere das Ziel gemäß Absatz 2 Buchstabe b des genannten Artikels, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts zu festigen und zu fördern.
Angesichts der internationalen Dimension und der Tragweite der Tätigkeiten der Wagner Group sowie ihrer destabilisierenden Wirkung in diesen Ländern ist die…
Die Union sollte ihre Werte und Interessen weltweit schützen und fördern, um die Ziele und Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union, wie sie in Artikel 3…
Bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene will die Union den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und…
Mit diesen gezielten restriktiven Maßnahmen werden die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 EUV umgesetzt werden und sie werden…
Mit diesen gezielten restriktiven Maßnahmen werden Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union…
Nach Artikel 21 Absatz 2 EUV legt die Union die gemeinsame Politik sowie Maßnahmen fest, führt diese durch und setzt sich für ein hohes Maß an Zusammenarbeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.