Erwägungsgrund 13 32021D2206
Irland ist durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Irland ist durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.