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Die Änderungen der Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur werden gemäß dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Entwurf des Beschlusses des Handelsausschusses ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt. Der in der ersten Sitzung des Handelsausschusses von der Union zu vertretende Standpunkt beruht auf diesem Beschlussentwurf. Geringfügigen Änderungen des Beschlussentwurfs des Handelsausschusses können die die Europäische Union im Handelsausschuss vertretenden Personen ohne weiteren Beschluss der Kommission zustimmen.
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem gemäß Artikel 15.1 des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur eingerichteten…
Die Änderungen des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien…
Die Änderungen des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Hinblick auf die Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — des Artikels 10.17 und des Artikels 10.22 des…
Gemäß Artikel 15.5 Absatz 2 des Abkommens kann der Handelsausschuss die Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen zu diesem Abkommen mit einem Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.