Erwägungsgrund 1 32022D1975
Gemäß Artikel 15.1 Absatz 4 Buchstabe c des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden "Abkommen") kann der Handelsausschuss in Fällen, die in dem Abkommen ausdrücklich vorgesehen sind, Änderungen zu dem Abkommen prüfen oder Bestimmungen des Abkommens ändern.