Erwägungsgrund 1 32021D2242
Mit dem Beschluss 2009/908/EU hat der Rat Maßnahmen zur Durchführung des Beschlusses 2009/881/EU festgelegt. Die Vorbereitungsgremien des Rates, deren Vorsitz sich nach einem anderen System richtet als dem halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz, werden gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses 2009/881/EU in Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU aufgeführt.