Erwägungsgrund 2 32021D2242
Angesichts der beratenden Funktion sowie der Erfahrung und der Art der Aufgaben des Ausschusses für den Europäischen Raum für Forschung und Innovation sollte dieser Ausschuss in die Liste der Vorbereitungsgremien aufgenommen werden, deren Vorsitz sich nach einem anderen System richtet als dem halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz.