Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beschränkt die Kommission die Anwendung anderer als der in den Artikeln 16 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Rechte betroffener Personen, sollte der für die Datenverarbeitung Verantwortliche im Einzelfall prüfen, ob die Bekanntgabe der Beschränkung deren Zweck beeinträchtigen würde.
Die Kommission prüft bei der Erfüllung ihrer Pflichten in Bezug auf die Rechte betroffener Personen nach der Verordnung (EU) 2018/1725, ob eine der in der…
Wenn die Ausübung der in den Artikeln 14 bis 17, 19, 20 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechte und Pflichten in Bezug auf von der Kommission…
Vorbehaltlich der Artikel 3 bis 5 dieses Beschlusses kann die Kommission gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2018/1725 das Recht der…
Auf der Grundlage von Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 ist die Kommission befugt, die Information der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen und…
Die Kommission prüft bei der Erfüllung ihrer Pflichten in Bezug auf die Rechte der betroffenen Personen nach der Verordnung (EU) 2018/1725, ob eine der in der…
Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, die Rechte der betroffenen Personen nach der Verordnung (EU) 2018/1725 mit den Erfordernissen im Rahmen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.