Erwägungsgrund 2 32019D0154
Seit dem Jahr 2004 wird das Recht auf Zugang zu medizinischen Akten durch die Schlussfolgerung 221/04 des Kollegiums der Leiter der Verwaltungen geregelt, nach der betroffene Personen keinen direkten Zugang zu Dokumenten psychologischen oder psychiatrischen Inhalts haben. Diese allgemeine Beschränkung beinhaltet keine Einzelfallprüfung.