Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Generaldirektion Informatik stellt IT-Sicherheitsvorkehrungen und -dienste für die Kommission bereit und muss mehrere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten, um — Meldungen und Warnungen im Zusammenhang mit IT-Sicherheitsereignissen und -vorfällen zu übermitteln, — auf IT-Sicherheitsereignisse und -vorfälle zu reagieren und diese einzudämmen, — Werkzeuge und Vorkehrungen bereitzustellen, und zwar mithilfe von Sicherheitsprüfungen, Sicherheitsbewertungen und Schwachstellenmanagement, — das Bewusstsein der Kommissionsbediensteten im Bereich der Cybersicherheit zu schärfen, — das Auftreten von IT-Sicherheitsereignissen und -vorfällen zu überwachen, aufzudecken und zu verhindern, — privilegierte Benutzerkonten zu überprüfen.
Die Generaldirektion Informatik ist für die Bereitstellung der hauptsächlichen operativen Reaktionsfähigkeit auf IT-Sicherheitsvorfälle in der Europäischen…
Die Kommission muss möglicherweise die Anwendung der Rechte betroffener Personen einschränken, um ihre innere Sicherheit gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d…
In Bezug auf die allgemeine IT-Sicherheit der Kommission hat die Generaldirektion Informatik folgende Zuständigkeiten: 1. Außer in den in Artikel 6 genannten…
Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, d. h. der Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Kommunikations- und Informationssysteme und der…
IT-Sicherheitsvorfälle, die eine Gefahr für die Sicherheit der Informations- und Kommunikationssysteme der Kommission darstellen könnten, können bei allen von…
In Bezug auf die IT-Sicherheit hat die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit folgende Zuständigkeiten: 1. Sie gewährleistet die Abstimmung zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.