Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, d. h. der Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Kommunikations- und Informationssysteme und der von ihnen verarbeiteten Datensätze in Bezug auf Personen, Vermögenswerte und Informationen, hat die Kommission, insbesondere über ihre Generaldirektion Informatik, Maßnahmen ergriffen, wie sie im Beschluss (EU, Euratom) 2017/46 und im Beschluss C(2017) 8841 final vorgesehen sind. Zu diesen Maßnahmen gehören die Beobachtung der IT-Sicherheitsrisiken und der getroffenen IT-Sicherheitsmaßnahmen, die Aufforderung an Systemeigner, spezifische IT-Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um IT-Sicherheitsrisiken für die Kommunikations- und Informationssysteme der Kommission zu mindern, und die Bewältigung von IT-Sicherheitsvorfällen.
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kommunikations- und Informationssysteme in der Kommission sind im Beschluss (EU, Euratom) 2017/46 der Kommission festgelegt,…
Die Kommission muss möglicherweise die Anwendung der Rechte betroffener Personen einschränken, um ihre innere Sicherheit gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d…
Die IT-Sicherheit in der Kommission sollte gewährleisten, dass die Kommunikations- und Informationssysteme der Kommission die von ihnen verarbeiteten…
Um die Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen zu gewährleisten, ergreift die Kommission, insbesondere über ihre Direktion Sicherheit der…
Mit der Annahme des Beschlusses (EU, Euratom) 2017/46 ist es nötig, dass die Kommission die Durchführungsbestimmungen zu dem aufgehobenen Beschluss C(2006) 3602…
Die Generaldirektion Informatik stellt IT-Sicherheitsvorkehrungen und -dienste für die Kommission bereit und muss mehrere Kategorien personenbezogener Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.