Erwägungsgrund 7 32017D0046
In ihrem Konzept sollte die Kommission die Politikinitiativen und Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit sowie Industrienormen und bewährte Verfahren berücksichtigen, um alle einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten und Interoperabilität und Kompatibilität zu ermöglichen.