Art. 2 32024D2546BESCHLUSS (EU) 2024/2546 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/2684 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28) (EZB/2024/25)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 3 32021D2255Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32022D2522BESCHLUSS (EU) 2022/2522 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/2255 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 (EZB/2021/54) (EZB/2022/45)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32025D2420BESCHLUSS (EU) 2025/2420 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. November 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2024/3127 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2025 (EZB/2024/38) (EZB/2025/38)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32022D2285BESCHLUSS (EU) 2022/2285 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/2255 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 (EZB/2021/54) (EZB/2022/41)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.