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Zusätzlich zur Fortsetzung der Maßnahmen mit den im Anhang genannten Partnerländern ist es ratsam, einen am Bedarf ausgerichteten Ansatz zu verfolgen, in dessen Rahmen auf Ersuchen von Ländern, die für sich Unterstützungsbedarf in Bezug auf die Durchführung des ATT festgestellt haben, Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ein solches Vorgehen hat sich als erfolgreich erwiesen, wenn es darum geht, Ländern zu helfen, die durch ihre Ersuchen um Unterstützung durch die Union ihr Engagement und ihre Eigenverantwortlichkeit in Bezug auf den ATT unter Beweis gestellt haben. Im vorliegenden Beschluss ist deshalb eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen vorgesehen, die auf Ersuchen von Ländern durchgeführt werden, einschließlich Länder, die noch nicht Vertragspartei des ATT sind.
Durch die im Rahmen der Beschlüsse 2013/768/GASP und (GASP) 2017/915 durchgeführten Maßnahmen wurden Partnerländer dabei unterstützt, eine große Bandbreite von…
ATT-Outreach-Projekt — Dritte Phase 1. Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die Union Dieser Beschluss baut auf früheren Beschlüssen des Rates zur…
Die im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2020/1464 des Rates über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen der Union…
Aufnahme von Kontakten zu weiteren Ländern, auch zu Ländern, die nicht Vertragsparteien des ATT sind, um die Universalisierung des ATT auf nationaler,…
Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, sollte die Teilnahme am Programm, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen,…
Der Schwerpunkt liegt nun auf der Unterstützung eines raschen Inkrafttretens des Vertrags und seiner uneingeschränkten Durchführung. Die Union kann – im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.