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Zusätzlich zur Fortsetzung der Maßnahmen mit den derzeitigen Partnerländern ist es ratsam, die Partnerschaft ausnahmsweise auf andere Länder auszuweiten, die für sich Unterstützungsbedarf in Bezug auf den Beitritt zum ATT oder dessen Durchführung in Teilregionen festgestellt haben, in denen die Durchführungsstellen auf Antrag dieser Länder bereits eine oder mehrere Partnerschaften unterhalten, um dem Wert eines regionalen Ansatzes für die Durchführung des ATT und die Universalisierung der Rechnung zu tragen.
Zusätzlich zur Fortsetzung der Maßnahmen mit den im Anhang genannten Partnerländern ist es ratsam, einen am Bedarf ausgerichteten Ansatz zu verfolgen, in dessen…
Aufnahme von Kontakten zu weiteren Ländern, auch zu Ländern, die nicht Vertragsparteien des ATT sind, um die Universalisierung des ATT auf nationaler,…
Aufnahme von Kontakten zu weiteren Ländern, auch zu Ländern, die nicht Vertragsparteien des ATT sind, um die Universalisierung des ATT auf nationaler,…
Durch die im Rahmen der Beschlüsse 2013/768/GASP, (GASP) 2017/915 sowie (GASP) 2021/2309 durchgeführten Maßnahmen wurden Partnerländer dabei unterstützt, eine…
Durch die im Rahmen der Beschlüsse 2013/768/GASP und (GASP) 2017/915 durchgeführten Maßnahmen wurden Partnerländer dabei unterstützt, eine große Bandbreite von…
Daher muss sichergestellt sein, dass die im vorliegenden Beschluss und die im Rahmen von Programmen der Union vorgesehenen Sensibilisierungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.