Erwägungsgrund 4 32021D2313
Die ersuchenden Mitgliedstaaten sollten die Kommission darüber informieren, welche Art und Menge von Gegenständen sie mit Blick auf die Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs zur Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer zugelassen haben, welche Organisationen sie für die Verteilung oder Bereitstellung dieser Gegenstände anerkannt haben und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um zu verhindern, dass diese Gegenstände für andere Zwecke als zur Bekämpfung der Auswirkungen des Ausbruchs verwendet werden. Die ersuchenden Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass solche Befreiungen von den Einfuhrabgaben und von der Mehrwertsteuer im Einklang mit den Zoll- und den Mehrwertsteuervorschriften ordnungsgemäß angewendet werden, damit Betrug, Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Missbrauch verhindert werden.