Art. 2 32021D2320BESCHLUSS (EU, Euratom) 2021/2320 DES RATES vom 22. Dezember 2021 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2022.
Art. 2 32020D1688BESCHLUSS (EU) 2020/1688 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 25. September 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/187 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (EZB/2020/48)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
Art. 2 32020D1736BESCHLUSS (EU) 2020/1736 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. November 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/298 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/56)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 31. Dezember 2020.
Art. 2 32020D2030BESCHLUSS (EU, Euratom) 2020/2030 DES RATES vom 10. Dezember 2020 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
Art. 2 32021D0536BESCHLUSS (EU) 2021/536 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Änderung der Entscheidung 2008/971/EG des Rates im Hinblick auf die Gleichstellung von im Vereinigten Königreich erzeugtem forstlichem Vermehrungsgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021.