Erwägungsgrund 2 32021D0536
In der Entscheidung 2008/971/EG des Rates sind Vorschriften über die Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem forstlichem Vermehrungsgut festgelegt.
In der Entscheidung 2008/971/EG des Rates sind Vorschriften über die Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem forstlichem Vermehrungsgut festgelegt.