Erwägungsgrund 3 32021D0258
Die restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 20. Februar 2022 verlängert werden. Der Rat sollte sie unter Berücksichtigung der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Simbabwe fortlaufend überprüfen.
Die restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 20. Februar 2022 verlängert werden. Der Rat sollte sie unter Berücksichtigung der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Simbabwe fortlaufend überprüfen.