Erwägungsgrund 4 32021D0258
Der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte aus der Liste der benannten Personen und Organisationen in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP entfernt werden. Die restriktiven Maßnahmen sollten für drei Personen und eine Organisation, die in jenem Anhang aufgeführt sind, verlängert werden, und die Angaben zur Identität und die Gründe für die Benennung von zwei in jenem Anhang aufgeführten Personen sollten aktualisiert werden. Die Aussetzung der restriktiven Maßnahmen sollte für drei der in Anhang II des genannten Beschlusses aufgeführten Personen verlängert werden und eine verstorbene Person sollte aus Anhang II des genannten Beschlusses gestrichen werden.