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Unter uneingeschränkter Achtung des Rechts der Mitgliedstaaten, selbst über ihren Energiemix zu entscheiden, können Maßnahmen auf der Grundlage dieses Beschlusses zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Fahrplans für die Kernfusion beitragen.
Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit den entsprechenden nationalen Strategien über seinen Energiemix entscheiden.
Die Kohärenz zwischen den Zielen dieser Richtlinie und dem sonstigen Umweltrecht der Union sollte sichergestellt werden. Insbesondere sollten die…
Die Kommission sollte bewerten, ob dieser Beschluss für die Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts durch zwischenstaatliche Abkommen und eines hohen…
Dieser Beschluss wird die Nutzung von Synergien und Komplementaritäten mit der aus dem Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung finanzierten…
Die Mitgliedstaaten sollten den Inhalt ihres integrierten nationalen Energie- und Klimaplans, der im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/1999 zu entwickeln ist, und…
Beim Ergreifen der einschlägigen Maßnahmen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene zur Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.