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Das Europäische Parlament und der Rat haben im Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027, der in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (im Folgenden „MFR 2021-2027“) festgelegt ist, im Zusammenhang mit den Euratom-Verpflichtungen für den ITER den Höchstbetrag von 5 614 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen festgelegt.
Für das Projekt „Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor“ (ITER) wird im Zeitraum von 2021 bis 2027 aus dem Gesamthaushaltsplan der Union ein Betrag von…
Der kommende MFR für die Jahre 2021 bis 2027 wurde durch die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegt.
Am 24. Oktober 2019 hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2019/1800 auf Vorschlag der Kommission die Obergrenze der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für…
Das Programm sollte für die Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegt werden,…
Mit dem Beschluss (EU) 2021/1941 des Rates wurde die Obergrenze für die von den Parteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2023 auf 1 800 000 000 EUR für…
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 geänderten Fassung und im Einklang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.