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Es ist daher notwendig, die Liste der Beschaffungsstellen zu ändern. Die Union und Kolumbien sind sich einig, dass für eine solche Aktualisierung keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, da es sich um eine geringfügige Änderung nach Artikel 191 Absatz 2 Buchstabe a des Handelsübereinkommens handelt.
Die Union und Kolumbien sind sich einig, dass die Liste der Beschaffungsstellen entsprechend aktualisiert werden sollte.
Nach einem Austausch zwischen der Union und Kolumbien über die Umsetzung des Handelsübereinkommens notifizierte Kolumbien der Union seine Absicht,…
Auf seiner vierten Tagung am 24. November 2017 soll der Handelsausschuss den Beschluss zur Zustimmung zur Änderung des Anhangs XII („Öffentliches…
Der Beschluss, Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens zu ändern, kann nach Artikel 14 Absatz 3 des Übereinkommens in einer Sitzung des Handelsausschusses…
Auf der Sitzung des Unterausschusses „Öffentliche Beschaffung“ in Bogotá am 17. Oktober 2019 informierte Kolumbien die Union über seine Absicht, die Liste der…
In Anhang XII Anlage 1 des Handelsübereinkommens werden zentrale Regierungsstellen Kolumbiens spezifiziert, für deren Beschaffungstätigkeit Titel VI des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.