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Auf seiner vierten Tagung am 24. November 2017 soll der Handelsausschuss den Beschluss zur Zustimmung zur Änderung des Anhangs XII („Öffentliches Beschaffungswesen“) Anlage 1 Abschnitt A Unterabschnitt 2 annehmen. Die Änderung beinhaltet eine Klärung des Geltungsbereichs in Bezug auf nachgeordnete öffentliche Beschaffungsstellen der Regierung in Kolumbien. Die Änderung führt zur Aufnahme einer Bemerkung in Unterabschnitt 2 des Geltungsbereichs für das kolumbianische öffentliche Beschaffungswesen, mit der konkretisiert werden soll, dass unter „Beschaffungsstellen“ alle nachgeordneten öffentlichen Beschaffungsstellen fallen, die keinen gewerblichen Charakter haben. Die Union und Kolumbien sind sich einig, dass für eine solche Änderung keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
Nach einem Austausch zwischen der Union und Kolumbien über die Umsetzung des Handelsübereinkommens notifizierte Kolumbien der Union seine Absicht,…
Am 10. Februar 2012 notifizierte Chile der Union seine Absicht, seinen in Anhang XII des Assoziationsabkommens festgelegten Geltungsbereich für das öffentliche…
Am 10. Februar 2012 notifizierte Chile der Union seine Absicht, seinen in Anhang XII des Assoziationsabkommens festgelegten Geltungsbereich für das öffentliche…
Um diese Bemerkung aufnehmen zu können, muss Anhang XII Anlage 1 Abschnitt A Unterabschnitt 2 des Handelsübereinkommens geändert werden. Der Beschluss zur…
In Anhang XII („Öffentliches Beschaffungswesen“) Anlage 1 Abschnitt A Unterabschnitt 2 des Handelsübereinkommens werden nachgeordnete Regierungsstellen…
Der Beschluss, Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens zu ändern, kann nach Artikel 14 Absatz 3 des Übereinkommens in einer Sitzung des Handelsausschusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.