Erwägungsgrund 1 32021D0326
Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden „Handelsübereinkommen“) wurde von der Union im Einklang mit dem Beschluss 2012/735/EU des Rates unterzeichnet und wird seit dem 1. März 2013 zwischen der Union und Peru und ab dem 1. August 2013 zwischen der Union und Kolumbien vorläufig angewandt. Das Handelsübereinkommen wurde durch das Protokoll über den Beitritt Ecuadors, das im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/2369 des Rates am 11. November 2016 unterzeichnet wurde, geändert und wird seit dem 1. Januar 2017 vorläufig angewandt.