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Im Aktionsprogramm der Vereinten Nationen (VN) zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten, das am 20. Juli 2001 verabschiedet wurde, verpflichten sich die teilnehmenden Staaten, geeignete Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und durchzuführen, um eine wirksame Kontrolle der Aus- und Durchfuhr von SALW zu gewährleisten, unter anderem durch die Verwendung von beglaubigten Endverbleibsbescheinigungen sowie durch wirksame Rechts- und Durchsetzungsmaßnahmen.
Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter…
Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhinderung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter…
Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter…
Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen VN-Aktionsprogramm zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im…
Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zu dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung…
Auf der 2016 ausgerichteten sechsten Konferenz zur Vorbereitung der Überprüfung des am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.