Erwägungsgrund 1 32021D0390
Die Europäische Kommission hat im Einklang mit den Richtlinien des Rates vom 3. Juli 2009 Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie geführt.