Beschluss (Euratom) 2021/390 des Rates vom 20. Februar 2020 zur Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission — des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie
Dem Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission sollte zugestimmt werden —
Erwägungsgrund 3 32021D0390
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