Beschluss (EU) 2021/534 der Kommission vom 24. März 2021 zur Feststellung gemäß Artikel 39 Absatz 1 der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, ob eine Maßnahme Deutschlands im Hinblick auf die Untersagung des Inverkehrbringens eines von Orona hergestellten Aufzugsmodells gerechtfertigt ist oder nicht (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1863) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 2 32021D0534
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