Erwägungsgrund 14 32018D1674BESCHLUSS (EU) 2018/1674 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Futterpflanzen- und Getreidesaatgutvermehrungsbeständen in der Föderativen Republik Brasilien und der Gleichstellung von in der Föderativen Republik Brasilien erzeugtem Futterpflanzen- und Getreidesaatgut sowie hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreide-, Gemüse-, Ölpflanzen- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in der Republik Moldau und von in der Republik Moldau erzeugtem Getreide-, Gemüse-, Ölpflanzen- und Faserpflanzensaatgut
Die Entscheidung 2003/17/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32020D1544BESCHLUSS (EU) 2020/1544 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2020 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreidesaatgutvermehrungsbeständen in der Ukraine sowie der Gleichstellung von in der Ukraine erzeugtem Getreidesaatgut
Die Entscheidung 2003/17/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32022D0871BESCHLUSS (EU) 2022/871 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2022 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich ihrer Geltungsdauer und hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreidesaatgutvermehrungsbeständen und Öl- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in Bolivien sowie der Gleichstellung von in Bolivien erzeugtem Getreidesaatgut sowie Öl- und Faserpflanzensaatgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2003/17/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 14 32021D1207BESCHLUSS (EU) 2021/1207 DES RATES vom 19. Juli 2021 zur Änderung der Entscheidung 2003/77/EG zur Festlegung der mehrjährigen Finanzleitlinien für die Verwaltung des Vermögens der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, des Vermögens des Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Die Entscheidung 2003/77/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 17 32009L0123RICHTLINIE 2009/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2005/35/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32013L0016Die Richtlinien 2004/17/EG , 2004/18/EG und 2009/81/EG sollten daher entsprechend geändert werden —