Erwägungsgrund 14 32018D1674BESCHLUSS (EU) 2018/1674 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Futterpflanzen- und Getreidesaatgutvermehrungsbeständen in der Föderativen Republik Brasilien und der Gleichstellung von in der Föderativen Republik Brasilien erzeugtem Futterpflanzen- und Getreidesaatgut sowie hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreide-, Gemüse-, Ölpflanzen- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in der Republik Moldau und von in der Republik Moldau erzeugtem Getreide-, Gemüse-, Ölpflanzen- und Faserpflanzensaatgut
Die Entscheidung 2003/17/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32022D0871BESCHLUSS (EU) 2022/871 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2022 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich ihrer Geltungsdauer und hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreidesaatgutvermehrungsbeständen und Öl- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in Bolivien sowie der Gleichstellung von in Bolivien erzeugtem Getreidesaatgut sowie Öl- und Faserpflanzensaatgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2003/17/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 13 32021D0537BESCHLUSS (EU) 2021/537 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Änderung der Entscheidungen 2003/17/EG und 2005/834/EG des Rates im Hinblick auf die Gleichstellung von Feldbesichtigungen im Vereinigten Königreich und die Gleichstellung von im Vereinigten Königreich durchgeführten Kontrollen von Erhaltungszüchtungen landwirtschaftlicher Pflanzenarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidungen 2003/17/EG und 2005/834/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 14 32021D1207BESCHLUSS (EU) 2021/1207 DES RATES vom 19. Juli 2021 zur Änderung der Entscheidung 2003/77/EG zur Festlegung der mehrjährigen Finanzleitlinien für die Verwaltung des Vermögens der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, des Vermögens des Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Die Entscheidung 2003/77/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 15 32020L0284RICHTLINIE (EU) 2020/284 DES RATES vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
Die Richtlinie 2006/112/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 12 32015D1814BESCHLUSS (EU) 2015/1814 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —