Erwägungsgrund 1 32021D0592
Am 14. Oktober 2004 hat die Europäische Gemeinschaft das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) mit dem Beschluss 2006/507/EG des Rates genehmigt.
Am 14. Oktober 2004 hat die Europäische Gemeinschaft das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) mit dem Beschluss 2006/507/EG des Rates genehmigt.