Beschluss (EU) 2021/594 des Rates vom 9. April 2021 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Die in Mannheim am 17. Oktober 1868 unterzeichnete Revidierte Rheinschifffahrtsakte, geändert durch das in Straßburg am 20. November 1963 unterzeichnete Übereinkommen zur Änderung der Revidierten Rheinschifffahrtsakte (im Folgenden „Übereinkommen“), trat am 14. April 1967 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32021D0594
Erwägungsgrund 1 32021D0594Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen