Erwägungsgrund 4 32021D0671
Es ist angezeigt, den im Namen der Union zum von den Teilnehmern am Übereinkommen im schriftlichen Verfahren anzunehmenden Beschluss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich beeinflussen kann —