Erwägungsgrund 9 32023D2417BESCHLUSS (EU) 2023/2417 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte Änderungen der Anlagen A und B des Übereinkommens unterstützen, soweit sie mit dem Besitzstand der Union oder der im Beschluss (EU) 2021/727…
Erwägungsgrund 5 32023D1034BESCHLUSS (EU) 2023/1034 DES RATES vom 22. Mai 2023 über die Einreichung — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags zur Änderung von Anhang I des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien
Die Union sollte daher einen solchen Vorschlag zur Änderung von Anhang I des Übereinkommens einreichen. Die Kommission sollte den Vorschlag dem Sekretariat des…
Erwägungsgrund 7 32022D0549BESCHLUSS (EU) 2022/549 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte Änderungen der Anlagen A und B des Übereinkommens unterstützen, soweit sie mit der Vorlage der Union oder dem Besitzstand der Union im Einklang…
Art. 22 Abs. 5 31993D0329Die zuständigen Verwaltungen der Vertragsparteien übermitteln dem Rat ihre Vorschläge zur Änderung des Übereinkommens unter Angabe der Gründe sowie ihre Wünsche…
Art. 1 Abs. 4 32020D1829BESCHLUSS (EU) 2020/1829 DES RATES vom 24. November 2020 über die Einreichung — im Namen der Europäischen Union — von Vorschlägen zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II und IX des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung zur Prüfung auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien und über den im Namen der Europäischen Union auf dieser Konferenz zu vertretenden Standpunkt zu Vorschlägen anderer Vertragsparteien des Übereinkommens zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II, VIII und IX des Übereinkommens
Die Kommission übermittelt die in den Absätzen 2 und 3 genannten Vorschläge im Namen der Union dem Sekretariat des Übereinkommens.