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Anhang III der Verordnung (EU) 2017/852, mit dem Anlage B des Übereinkommens in Unionsrecht umgesetzt wird, umfasst zusätzlich Quecksilberprozesse und legt Ausstiegsdaten für alle betroffenen Prozesse fest.
Mit dem Vorschlag zur Änderung von Anlage B des Übereinkommens soll der Anwendungsbereich des Übereinkommens durch Einführung eines Ausstiegsdatums für einen…
Die Union hat maßgeblich zur Entwicklung der Bestimmungen des Übereinkommens über mit Quecksilber versetzte Produkte und Herstellungsprozesse, bei denen…
Mit den Vorschlägen zur Änderung von Anlage A des Übereinkommens soll der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf zusätzliche mit Quecksilber versetzte…
Am 30. April 2021 hat die Union dem Sekretariat des Übereinkommens mit dem Beschluss (EU) 2021/727 des Rates einen Vorschlag zur Änderung der Anlagen A und B…
Die Union hat dem Sekretariat des Übereinkommens am 30. April 2021 einen Vorschlag zur Änderung der Anlagen A und B des Übereinkommens gemäß Artikel 4 Absatz 7…
Einige neue einschlägige Rechtsakte und Vorschriften der Union sowie einige Änderungen bestehender Rechtsakte wurden erlassen und müssen in den Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.