Erwägungsgrund 10 32021D0748
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme Kanadas an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 erfüllt. Anschließend wird der Projektkoordinator Kanada im Namen der Projektmitglieder eine Einladung zur Teilnahme an dem Projekt übermitteln. Gemäß Artikel 2 Absatz 7 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 wird sich Kanada dem Projekt zu dem Termin anschließen, der in der zwischen den Projektmitgliedern und Kanada zu schließenden Verwaltungsvereinbarung festgelegt wird, und wird die Rechte und Pflichten haben, die in der Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 4 Absatz 1 jenes Beschlusses festgelegt werden. Der Rat wird seine Aufsicht gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 führen und kann bei Eintreten der Umstände nach Artikel 6 Absätze 2 oder 3 des genannten Beschlusses weitere Beschlüsse fassen bzw. Entscheidungen treffen —