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Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 17. März 2021 mit, dass sich die Projektmitglieder des genannten Projekts an demselben Tag einstimmig darauf geeinigt haben, dass sie Kanada zur Teilnahme an diesem Projekt einladen möchten. Die Projektmitglieder einigten sich zudem einstimmig auf den Umfang, die Form und die relevanten Phasen der Teilnahme Kanadas an diesem Projekt und darauf, dass Kanada die allgemeinen Bedingungen nach Artikel 3 des genannten Beschlusses erfüllt.
Am 15. Februar 2021 übermittelte Kanada gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 dem Koordinator des SZZ-Projekts „Militärische Mobilität“…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der…
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme Kanadas an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP)…
Am 7. Oktober 2022 hat der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik entsprechend…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der…
Das PSK empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 30. März 2021, dass der Rat in der Frage, ob die Teilnahme Kanadas an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.