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Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 17. März 2021 mit, dass sich die Projektmitglieder des genannten Projekts an demselben Tag einstimmig darauf geeinigt haben, dass sie die Vereinigten Staaten zur Teilnahme an diesem Projekt einladen möchten. Die Projektmitglieder einigten sich zudem einstimmig auf den Umfang, die Form und die relevanten Phasen der Teilnahme der Vereinigten Staaten an diesem Projekt und darauf, dass die Vereinigten Staaten die allgemeinen Bedingungen des Artikels 3 des genannten Beschlusses erfüllen.
Am 7. Oktober 2022 hat der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik entsprechend…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der…
Am 23. Februar 2021 übermittelten die Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden „Vereinigte Staaten“) gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (GASP)…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der…
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme der Vereinigten Staaten an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die Bedingungen des Artikels 3 des…
Das PSK empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 30. März 2021, dass der Rat in der Frage, ob die Teilnahme der Vereinigten Staaten an dem SSZ-Projekt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.