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Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 19. März 2021 mit, dass sich die Projektmitglieder des genannten Projekts an demselben Tag einstimmig darauf geeinigt haben, dass sie Norwegen zur Teilnahme an diesem Projekt einladen möchten. Die Projektmitglieder einigten sich zudem einstimmig auf den Umfang, die Form und die relevanten Phasen der Teilnahme Norwegens an diesem Projekt und darauf, dass Norwegen die allgemeinen Bedingungen nach Artikel 3 des genannten Beschlusses erfüllt.
Am 12. Februar 2021 übermittelte das Königreich Norwegen (im Folgenden „Norwegen“) gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 dem Koordinator des…
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme Norwegens an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP)…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der…
Am 7. Oktober 2022 hat der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik entsprechend…
Das PSK empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 30. März 2021, dass der Rat in der Frage, ob die Teilnahme Norwegens an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.