Erwägungsgrund 10 32021D0750
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme der Vereinigten Staaten an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 erfüllt. Anschließend wird der Projektkoordinator im Namen der Projektmitglieder eine Einladung zur Teilnahme an dem Projekt übermitteln. Gemäß Artikel 2 Absatz 7 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 werden sich die Vereinigten Staaten dem Projekt zu dem Termin anschließen, der in der zwischen den Projektmitgliedern und den Vereinigten Staaten zu schließenden Verwaltungsvereinbarung festgelegt wird, und werden die Rechte und Pflichten haben, die in der Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 4 Absatz 1 jenes Beschlusses festgelegt werden. Der Rat wird seine Aufsicht gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 führen und kann bei Eintreten der Umstände nach Artikel 6 Absätze 2 oder 3 des genannten Beschlusses weitere Beschlüsse fassen bzw. Entscheidungen treffen —