Erwägungsgrund 4 32021D0750
Am 23. Februar 2021 übermittelten die Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden „Vereinigte Staaten“) gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 dem Koordinator des SZZ-Projekts „Militärische Mobilität“ einen Antrag auf Teilnahme an diesem Projekt. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des genannten Beschlusses bewerteten daraufhin die Projektmitglieder auf der Grundlage der von den Vereinigten Staaten bereitgestellten Informationen, ob das Land die allgemeinen Bedingungen erfüllt.