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Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 25. Oktober 2024 mit, dass sich die Projektmitglieder des genannten SSZ-Projekts einstimmig auf Folgendes geeinigt haben: darauf, dass sie die Schweiz zur Teilnahme an diesem Projekt einladen möchten, auf den Umfang, die Form und die relevanten Phasen der Teilnahme der Schweiz an diesem Projekt und darauf, dass die Schweiz die allgemeinen Bedingungen nach Artikel 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 erfüllt.
Am 26. September 2024 übermittelte die Schweiz gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 dem Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der…
Am 7. Oktober 2022 hat der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik entsprechend…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der…
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme der Schweiz an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.