Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Änderungen der Sanktionen bei Nichteinhaltung der Melde- und Prüfpflichten sowie der Bestimmungen bezüglich der Behandlung von nach dem 31. März 2021 erfolgten Unternehmensumstrukturierungen bei der Berechnung der GLRG-III-Zinssätze, die mit diesem Beschluss eingeführt werden, sollten Kreditinstituten so bald wie möglich zur Kenntnis gebracht werden. Dieser Beschluss sollte daher unverzüglich in Kraft treten.
Die Sanktionen bei Nichteinhaltung der für die Übermittlung von Datenmeldungen und Bewertungen durch Wirtschaftsprüfer festgesetzten Fristen sollten angepasst…
Der folgende Artikel 6a wird eingefügt: Berechnungen der Zinssätze bei einer Änderung der Zusammensetzung der GLRG-III-Gruppe oder bei einer zwischen dem 1.…
Kreditinstitute, die GLRG-III-Gruppen leiten, welche beabsichtigen, am siebten GLRG III teilzunehmen, haben eine sehr kurze Frist, um die Anerkennung der Gruppe…
Dieser Beschluss soll unverzüglich in Kraft treten, damit den Kreditinstituten genügend Zeit zur Verfügung steht, um ihre operativen Vorbereitungen für das…
Dieser Beschluss soll unverzüglich in Kraft treten, damit den Kreditinstituten genügend Zeit zur Verfügung steht, um ihre operativen Vorbereitungen für das…
Etwaige nachteilige Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die teilnehmenden Kreditinstitute werden dadurch abgemildert, dass die derzeitige günstige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.